In der gängigen deutschen Zeugnisliteratur finden sich bis zu 6 Noten, welche das deutsche Schulsystem reflektieren: Von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend.
Die meisten Autoren beschränken sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen auf die Noten 1 bis 5 – und bislang (noch) recht wenige verzichten auch auf die Note 5 und belassen es bei
der 4 als der schlechtesten Note im Arbeitszeugnis.
Wir schließen uns als Zeugnisschreiber dieser letztgenannten Gruppe an. Warum?
Fragen Sie mehrere Experten: einen Juristen, einen Recruiter, einen Personalchef, eine Führungskraft, einen Betriebsrat, den Autor eines Fachbuchs – Sie werden kein einheitliches Meinungsbild
erhalten!
Fragen Sie zwei Experten – und Sie bekommen drei Antworten!
Die Note 2 ist der gelebte Durchschnitt – mehr als drei Viertel aller deutschen Arbeitszeugnisse sind in Note 2 oder besser formuliert. Manche Quellen sprechen sogar von mehr als 85%!
Wir stehen gerade bei den durchschnittlich und schlechter bewerteten Mitarbeitern vor einer Herausforderung.
Hier kristallisiert sich dieser Widerspruch zwischen Rechtsprechung und Praxis am deutlichsten.
Wir orientieren uns näher an der Realität und erarbeiten in jedem Einzelfall die ebenso gerecht werdende wie wertschätzende Lösung.
Das gelingt bestmöglich, wenn die Führungskraft den Beurteilungsbogen sorgfältig ausfüllt.
Gegenüberstellung der überlieferten Notenskala und der beobachteten heutigen Praxis anhand der allseits bekannten Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“.
Formulierung | Rechtsprechung | Heute gelebte Praxis |
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | Note 1 (= sehr gut) | Note 1 (Leistungsträger) |
stets zu unserer vollen Zufriedenheit | Note 2 (= gut) | Note 2 (Guter Mitarbeiter) |
stets zu unserer Zufriedenheit oder zu unserer vollen Zufriedenheit |
Note 3 (= befriedigend, zufriedenstellend, Durchschnittsnote) | Note 3 (Unterdurchschnittlicher Mitarbeiter) |
zu unserer Zufriedenheit | Note 4 (= ausreichend) |
Note 4 (Malperformer, nicht zufriedenstellend, entspricht der früheren Note 5) **) |
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit |
Note 5 (= mangelhaft, nicht zufriedenstellend) *) |
(siehe oben "Note 4") |
*) Zeugnisformulierungen in Note 5 sind in der Zeugnisfabrik in den uns zur Einschätzung vorgelegten Zeugnissen seit mehr als zehn Jahren nicht mehr
beobachtet worden. Viele dieser Formulierungen werden von uns als unvereinbar mit dem Wohlwollensprinzip gewertet und kommen in der Zeugnisfabrik grundsätzlich nicht zur Anwendung.
**) Die Note 4 wird von uns im Regelfall durch die Zeugnistechnik "Lautes Schweigen" dargestellt. Die Note 4 wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
ausformuliert, nachdem wir ihn auf die Notwendigkeit des Vorliegens juristisch belastbarer Fakten hingewiesen haben.
Als erstes zählt immer der Gesamteindruck des Zeugnisses …
… bevor man es im Detail unter die Lupe nimmt!