Arbeitszeugnis-Formulierungen und -Codes

Zeugnis-Codes – gibt es sie noch?

Die aufwertenden Codes gibt es selbstverständlich, ohne „stets“ und seine Synonyme wäre es kaum möglich, sprachlich die Noten 1 und 2 darzustellen. Aber um die geht es hier nicht.

Wenn wir hier über Zeugnis-Codes schreiben, dann meinen wir die verschlüsselten Zeugnisformulierungen, die bösen Codes.

Abwertungstechniken: Eher selten

Wenn man sich die deutsche Fachliteratur zum Thema Arbeitszeugnis anschaut, so widmet sich ein sehr großer Anteil davon dem Erkennen von Zeugnis-Codes und abwertenden Zeugnistechniken.

In unserer mittlerweile über 15-jährigen Praxis als Zeugnisschreiber ergibt sich allerdings ein überraschend positiver Eindruck:

 

Die große Mehrzahl der Zeugnisse wird in wohlwollender Absicht geschrieben.

Die Formulierungen in Note 5 sterben aus. Wir haben seit über zehn Jahren in uns zur Begutachtung vorgelegten Zeugnissen solche Formulierungen nicht mehr zu Gesicht bekommen.

 

Ja – es gibt sie immer noch, die Abwertungstechniken, und es wird sie immer geben. Aber die Angst vor schlimmen Formulierungen und bösen Fallstricken im Zeugnis wird dramatisch überbewertet.


Zeugnissprache unterliegt – wie vieles andere – dem Wandel der Zeit

Als Konsequenz unserer rechtsstaatlichen und zuverlässig arbeitenden Rechtsprechung hat sich in der Praxis der Personalabteilungen ein reduziertes Notenspektrum entwickelt.

 

Als Zeugnisschreiber kommen wir mittlerweile mit 4 Noten aus:

 

Damit können wir Leistungsträger, gute Mitarbeiter, durchschnittliche Mitarbeiter und Malperformer unterscheiden und zeugnissprachlich visualisieren.

Und das nach den verpflichtenden Vorgaben: dem Wahrheitsgebot und dem Wohlwollensgebot.

Die Zeugnis-Codes sind heutzutage sehr vielen Menschen bekannt. Wird ein Zeugnis mit solchen codierten Formulierungen ausgestellt, wird sehr häufig dagegen juristisch vorgegangen.

Formulierungen wie „war stets bemüht“, „im Großen und Ganzen“, „stand immer voll hinter seinen Kollegen“, „zeigte bei der Einarbeitung Einsatz und Initiative“, „Arbeitsleistung war nicht unerheblich“ sind nach unserer Einschätzung der Ausdruck einer veralteten Denkweise.

Sie haben das Wohlwollen auf einer rein sprachlich wohlklingenden Basis definiert, sind aber inhaltlich wie auch zwischenzeilig alles andere als wohlwollend.

 

Wir schreiben Zeugnisse heute anders.


Den Artikel 1 des Grundgesetzes*) sehen wir als Aufforderung, auch für einen nicht so guten Mitarbeiter das Zeugnis wertschätzend zu formulieren; genau so buchstabieren wir in der Zeugnisfabrik die Begriffe „wohlwollend“ und „berufsfördernd“.

Für Zeugnisschreiber ist es im Allgemeinen kein Problem, ein gutes oder sehr gutes Zeugnis für einen wirklich guten Mitarbeiter oder Leistungsträger zu formulieren.

Die Schwierigkeiten beginnen erst bei den Zeugnissen für die nicht ganz so guten Mitarbeiter, aber:


Auch Malperformer verdienen ein Zeugnis ohne Codes


Wir haben als Zeugnisschreiber großes Glück und können heute einen juristisch korrekten Weg gehen, ohne codierte Aussagen in den Zeugnissen zu verstecken.

 

(Böse) Zeugnis-Codes gibt es bei Formulierungen der Noten 1, 2 und 3 nicht.

 

Note 3

Die Note 3 verwendet eine ebenso einfache wie klare Wortwahl – schlicht, aber in der Regel uncodiert. Versteckte oder mehrdeutige Formulierungen findet man hier so gut wie nicht – einzige Ausnahme: Abwertungstechnik „Umkehr der Reihenfolge“**).

 

Note 4

Ist eine Note 4 angemessen und im Falle eines Rechtsstreits belegbar, so formulieren wir sie nach Möglichkeit nicht aus. Wir nutzen die Zeugnistechnik „Lautes Schweigen“**).

Zeugnisse aus der Zeugnisfabrik sprechen uncodierten Klartext und sind im wahren Sinne des Wortes wohlwollend.


Note 5

Die Note 5 kommt in unserem Beurteilungsbogen nicht mehr vor. In der heutigen Zeugnissprache finden aber einige der folgenden Abwertungstechniken nach wie vor Anwendung:


Übersicht über abwertende Zeugnistechniken

  Abwertungstechnik   Beispiel   Bedeutung
Umkehr der Reihenfolge a) Korrekt: Wünsche für die berufliche und private Zukunft
Abwertend: Wünsche für die private und berufliche Zukunft

b) Korrekt: Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
Abwertend: Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten **)
Kann den Gesamteindruck des Zeugnisses um (bis zu) eine Note drücken.

Unstimmigkeiten im Team und/oder mit dem Chef, Verhaltensbewertung wird um eine Note gedrückt.
Ganz besondere Herausstellung und Überbetonung von Selbstverständlichem Eine Führungskraft, die Überstunden macht, ein Projektleiter, der die Projektmeetings leitet, eine Sekretärin, die die Anrufe für den Chef entgegennimmt … Die Aussage des betreffenden Beurteilungskriteriums wird um eine Note abgestuft.
Verdopplung der Aussage Bewertende Begriffe wie z. B. Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Eigenständigkeit, Lösungsfindung etc. werden innerhalb des Bewertungsteils des Zeugnisses zweimal oder noch häufiger genannt Verneinung dieser Aussage. Das genaue Gegenteil ist der Fall.
(Findet man häufig in Software-Zeugnissen – oft unbeabsichtigt).
Doppelte Verneinung nicht unerheblich --- keinesfalls zu beanstanden --- nicht ohne --- nicht gering --- keine Unsicherheit --- etc.

Ausnahmen: „einwandfrei“ und „tadellos“ sind so tradiert, dass sie vom Verdacht der doppelten Verneinung freizusprechen sind.
Stuft die Aussage um eine Note herunter, findet man bei Noten 4 und 5
Abschwächung, Eingrenzung im Großen und Ganzen --- im Allgemeinen --- „kann“-Formulierungen --- im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten/Fähigkeiten --- Findet man bei Noten 4 und 5
Übertreibung Alles ist in Notenstufe 1 formuliert, und der Mitarbeiter wird über den grünen Klee gelobt. Es wird kein „stets“ ausgelassen … Viel heiße Luft, aber nicht viel dahinter.
Nichtbehandeln bzw. Weglassen eines Beurteilungskriteriums, Lautes Schweigen Die (wenigen) Kriterien, die in Notenstufe 4 bewertet werden, werden nicht zeugnissprachlich ausformuliert. **)

Wenn (fast) alles in Note 4 angekreuzt wird, halten wir Rücksprache mit dem Kunden.
Dazu haben wir nichts zu sagen.
Hierzu fällt uns nichts ein.
Hierüber schweigen wir lieber.
= Malperformer

 *) Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. 
**) Die beiden einzigen Abwertungstechniken, die wir nach Rücksprache mit dem Kunden in der Zeugnisfabrik einsetzen.