Im Zuge der Globalisierung gestalten immer mehr Menschen ihre Lebensplanung auf internationaler Ebene. So wächst auch die Nachfrage nach deutschen Arbeitszeugnissen in englischer
Sprache.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen diesen Service an.
Lassen Sie uns vorher einige Aspekte erläutern.
Arbeitszeugnisse nach deutschem Recht in englischer Sprache sind juristisch bislang nur in einer Ausnahme definiert. Wer mehr als 50% seiner Berufswirklichkeit in einer Fremdsprache lebt, hat einen Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses in der Fremdsprache. Empfohlen wird Englisch.
Für alle anderen Fälle empfehlen wir:
Es wird immer auch ein korrespondierendes Zeugnis in deutscher Sprache geschrieben und im englischsprachigen Zeugnis darauf verwiesen, dass in Zweifelsfällen der deutsche Text
rechtsverbindlich ist.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt es nach deutschem Recht, nach österreichischem Recht, nach schweizerischem Recht. Auch in BeNeLux ist es bekannt, aber darüber hinausgehend sind die deutsche Zeugnisphilosophie und Zeugnissprache und deren juristische Hintergründe nur wenig bekannt.
International üblich sind Empfehlungsschreiben (Reference Letter), die wir auf der Grundlage
Ihrer Angaben ebenfalls erstellen.
Wenn im internationalen Bereich ein Arbeitszeugnis nach deutschem Recht in englischer Sprache vorgelegt wird, besteht die Möglichkeit, dass nicht richtig interpretiert wird – in Unkenntnis der
deutschen Zeugnissprache und -philosophie.
Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Sie am empfehlenswertesten ist. Sprechen Sie uns an!